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Keine Änderung der Wiener Landesverordnung

Die neue Landesverordnung ist für die Bundeshauptstadt Wien mit Mitternacht in Kraft getreten. Diese besagt jedoch nur, dass die Regelungen, die schon vor Weihnachten gegolten haben, auch weiterhin in Kraft bleiben (derzeit bis 20.01.2022).

Das bedeutet konkret:

Sport

Zum Betreten von Indoor-Sportstätten und Fitnessstudios braucht man einen 2G-Nachweis. Darüber hinaus ist beim Betreten sowie am Weg von und zu den Nasszellen, Geräten oder Ähnlichem eine FFP2-Maske sowie ein 2-Meter-Abstand zu anderen Besucher:innen vorgeschrieben. Es dürfen nur Sportarten ausgeübt werden, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt.

Derzeit ist also nur Training ohne Körperkontakt möglich – die angesetzten Wettspiele werden daher verschoben. Dies betrifft alle Wiener Bewerbe mit Ausnahme des Spitzensports (SL14,16,19) – auch die ACSL!

Bei Rückfragen steht euch der Wiener Basketballverband jederzeit gerne zur Verfügung.

Download: Landesgesetzblatt für Wien