« News

2,5G-Regel für Jugendliche zwischen zwölf und 15 in Wien

Anders als noch vor einigen Tagen angekündigt, geht die Bundeshauptstadt nun einen anderen Weg als der Bund. Zwölf- bis 15-Jährige müssen ab Freitag in öffentlichen Freizeiteinrichtungen sowie für die Sportausübung auf nicht-öffentlichen Sportstätten eine Impfung, überstandene Erkrankung oder einen negativen PCR-Test vorweisen.

Für die schulpflichtige Gruppe ist auch das PCR-Pickerl aus dem „Ninja-Pass“ gültig. Ein PCR-Test gilt aber nur für 48 Stunden nach Probeentnahme. Auch für diese Gruppe kann unter Umständen 2G gelten, wenn sie nämlich eine Veranstaltung mit mehr als 500 Personen besuchen wollen. Für Kinder unter zwölf ändert sich hingegen nichts, hier bleibt es bei 3G. Die Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren bleibt bestehen, Sechs- bis Elfjährige können einen vollgeklebten „Ninja-Pass“ die gesamte Woche nutzen.