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Aufhebung der Corona-Maßnahmen in Wien

Mit großer Freude darf der Wiener Basketballverband die gestrigen eingelangten Regelungen der MA 51 bekannt geben, die in Summe aus einer Aufhebung aller Corona-Maßnahmen bestehen. Der Wiener Basketballverband dankt allen Beteiligen für deren Kooperation sowie Einhaltung aller Maßnahmen herzlich. Es war für alle eine herausfordernde Zeit, dennoch wollen wir weiterhin vorsichtig agieren. Eine Übersicht:

  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten: Die Gültigkeitsdauer eines Nachweises einer Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht.
  • FFP2 Maskenpflicht: Die neue Verordnung sieht keine Pflicht für das Tragen einer FFP2-Schutzmaske in geschlossenen Räumen von Sportstätten mehr vor. Wir empfehlen dennoch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumlichkeiten sowie das Erheben der Kontaktdaten der Teilnehmer:innen und Sportler:innen (diese müssen allerdings nicht mehr an den WBV geschickt werden).
  • ZusammenkünfteCOVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept: Erst ab einer Zusammenkunft von 500 Personen (vormals: 50 Personen), muss der für die Zusammenkunft Verantwortliche einen COVID-19-Beauftragten bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept ausarbeiten.
  • Kein Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr mehr erforderlich (daher kein 2G/3G-Nachweis oder andere Nachweise)
  • Gastronomie: Bei einer Getränke- und Essenseinnahme gibt keine 50 Meter Abstands- und Sitzplatzregelung mehr.