In der Bundeshauptstadt Wien dürfen ab 1. Oktober 2021 nicht öffentliche Sportstätten zur Sportausübung nur mehr mittels 2,5G-Nachweis betreten werden. Das bedeutet geimpft, genesen oder mit einem PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Dies gilt auch für Teilnehmer:innen von Veranstaltungen mit 26 bis 500 Personen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmer:innen gilt nur mehr die 2G-Regel, also geimpft oder genesen. Für Kinder unter 12 Jahren gilt weiterhin auch der Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist.