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Information des WBV Vorstandes über ein STRAFERKENNTNIS

Der Rechtsreferent des WBV hat aufgrund einer Anzeige nach Durchführung des nach der VO/ÖBV vorgeschriebenen Beweisverfahrens folgendes Straferkenntnis erlassen: Der Trainer eines U12-Teams, der während des Spiels nach einer Entscheidung des Schiedsrichters seine Mannschaft zusammengerufen und das Spielfeld in der Absicht verlassen hat, das Spiel nicht fortzusetzen, hat dadurch das Vergehen des Abtretens vor Spielschluss gem. § 27 WO/ÖBV iVm § 28 DO/ÖBV begangen. Er wird hierfür mit einer Sperre bis 30. Juni 2019 bestraft.

Der WBV versteht jegliche Emotion in Zusammenhang mit Schiedsrichterentscheidungen; diese sind jedoch als Tatsachenentscheidungen in sportlich adäquater Weise zu respektieren.